17 Asylhelferkreise appellieren an Landrat wegen Arbeitserlaubnissen für Geflüchtete

Mit einer Resolution wenden sich die Asylhelferkreise des Landkreises an den Landrat, um die Lockerung von Arbeitsverboten für Geflüchtete im Landkreis zu erreichen.

Am kommenden Mittwoch um 17 Uhr führen sie dazu eine öffentliche Helferversammlung vor dem Landratsamt durch, wo die Resolution übergeben werden soll.

Unterschrieben haben die Resolution bisher Helferkreis-Koordinatoren und Helfer aus folgenden Ortschaften:

Alling/Biburg, Eichenau, Emmering, Fürstenfeldbruck, Germering, Grafrath, Gröbenzell, Landsberied, Maisach, Mittelstetten, Moorenweiss, Olching, Puchheim, Schöngeising, Türkenfeld, Gernlinden, Morenweis-Grunertshofen.

Nachstehend der Wortlaut der Resolution:

 

 

An den Landrat von Fürstenfeldbruck

Resolution gegen Arbeitsverbote für Geflüchtete

Sehr geehrter Herr Landrat Karmasin,

als Vertreter der vielen Asylhelferkreise im Landkreis Fürstenfeldbruck wenden wir uns heute mit dieser gemeinsam verabschiedeten Resolution an Sie:

Lassen Sie Geflüchtete im Landkreis arbeiten!

Geben Sie Ihnen damit für die Zeit ihres Aufenthaltes die Möglichkeit zu einem würdevollen und selbstbestimmten Leben und tragen Sie so zum sozialen Frieden in den Gemeinden bei!

Sie als Landrat und oberster Chef der Ausländerbehörde haben es in der Hand. Nutzen Sie Ihren Entscheidungsspielraum für unseren Landkreis, seine Menschen und Betriebe so wie es beispielhaft bereits in München und in den Landkreisen München Land und Starnberg geschieht.

Es gibt gute Gründe, den Geflüchteten Arbeitserlaubnisse zu geben:

  • Wer arbeitet und dabei in engen Kontakt mit deutschen Kollegen und Kolleginnen kommt, der ist auf dem besten Weg der Integration und des Erwerbs der deutschen Sprache.
  • Wer arbeitet hat eine sinnvolle Beschäftigung anstelle von leerer Wartezeit in den Flüchtlingsunterkünften; es ist inzwischen wissenschaftlich bewiesen, dass dadurch die Gefahr von Depressionen und Konflikten signifikant sinkt; die Anfälligkeit für Drogenkonsum und Extremismus ist deutlich geringer.
  • Wer arbeitet unterstützt unserer heimischen Betriebe; in unserem Landkreis sind über 1.000 Stellen unbesetzt.
  • Wer arbeitet sorgt aus eigener Kraft für seinen Lebensunterhalt und entlastet so die hiesigen Steuerzahler.
  • Und schließlich sagt die Bayerische Verfassung in Art. 166 / 2: Jedermann hat das Recht, sich durch Arbeit eine auskömmliche Existenz zu schaffen.

Viele positive Beispiele von bereits lang arbeitenden Geflüchteten und die Zufriedenheit ihrer Arbeitgeber zeigen, dass das ein Erfolgsmodell für alle Beteiligten ist.

Auch wenn sie nur begrenzte Zeit in unserem Land sind, sollten wir ihnen durch Ausbildung und Arbeit die Möglichkeit für eine neue Lebensgrundlage schaffen. Ihre hier erworbenen Erfahrungen können ihnen bei Rückkehr in ihre Heimatländer von großem Vorteil sein.

Wir fragen Sie daher:

Warum wird immer mehr Geflüchteten ihre Arbeitserlaubnis entzogen oder gar nicht erst erteilt?

Sie sagen, für Flüchtlinge aus Ländern mit geringer Bleibeperspektive soll es keine Arbeitserlaubnis geben. Das trifft in unserem Landkreis auf Flüchtlinge aus den Ländern Afghanistan, Nigeria, Uganda, Sierra Leone und weitere mehr zu.

Eine gesetzliche Regelung ist das nicht. Im Bundesintegrationsgesetz vom Herbst letzten Jahres ist die Arbeitsaufnahme für Asylbewerber und Geduldete sogar erleichtert worden, indem die sog. Vorrangprüfung auf dem Arbeitsmarkt für sie abgeschafft wurde; von der Bleibeperspektive steht gar nichts in diesem Gesetz.

Die Ausländerbehörden in München Stadt, München Land und im Landkreis Starnberg erklären, dass bei ihnen auch Flüchtlinge aus Ländern mit geringer Bleibeperspektive Arbeitserlaubnisse erhalten – das sollte doch auch in unserem Landkreis möglich sein!

Sie lassen Arbeitsverbote aussprechen mit der Begründung, der Betroffene habe keine ausreichenden Integrationsbemühungen nachgewiesen. Diese Begründung ist für uns nicht nachvollziehbar; denn die Antragsteller wurden gar nicht darauf hingewiesen, dass sie Integrationsbemühungen – z.B. Teilnahmebescheinigungen an Sprachkursen – nachweisen sollen. Und außerdem: was ist denn eine deutlichere Integrationsbemühung als die, durch Arbeit für den eigenen Unterhalt sorgen zu wollen und dabei im Kontakt mit deutschen Kollegen und Vorgesetzten intensiv in den Gebrauch der deutschen Sprache einzutauchen.

Sie verlangen für eine Arbeitserlaubnis die Vorlage eines gültigen Reisepasses von den Flüchtlingen.  Das klingt nach Sorge um die Sicherheit. Bei näherer Betrachtung ist es aber oft eine Hürde für die Arbeitsaufnahme, die von vielen Flüchtlingen auch bei bestem Willen nicht genommen werden kann. Während des Asylverfahrens – so ist es gültige Rechtsprechung – kann einem Flüchtling, der keinen Pass besitzt, nicht zugemutet werden, sich hier an die Botschaft seines Heimatlandes zu wenden. Dies wird vom BAMF regelmäßig als implizite Rücknahme des Asylantrages betrachtet und führt automatisch zur Ablehnung desselben. Aber auch die Geduldeten können oftmals keinen Pass beschaffen. Viele Staaten kooperieren nicht mit Deutschland, wollen die Flüchtlinge nicht zurücknehmen und stellen ihnen keine Pässe aus. Dafür kann man diese aber nicht mit Arbeitsverbot bestrafen!

Stattdessen könnten Sie eine Geburtsurkunde als Identitätsnachweis akzeptieren, wie es die deutschen Standesämter tun. Und das nachgewiesene ernsthafte Bemühen eines Geflüchteten um seine Identitätsklärung sollte auch dann für die Arbeitserlaubnis ausreichen, wenn er ohne eigenes Verschulden die fehlenden Dokumente nicht beschaffen kann.

Schließlich haben Sie in den mit Ihnen geführten Gesprächen gesagt, Sie befürchten bei einer großzügigen Arbeitsgewährung einen sogenannten ‚Pull‘-Effekt, also einen Nachzugs-Sog weiterer Flüchtlinge aus Afrika nach Deutschland. Dazu ist festzuhalten:

Mehr als 80.000 Menschen haben in diesem Jahr bei ihrer Flucht über das Mittelmeer Ihr Leben aufs Spiel gesetzt. Die Bilder von den Verzweifelten, die da kommen, lehren uns täglich: es sind der Druck von Bürgerkriegen, wirtschaftlicher Not und Zerfall staatlicher Autorität in den Herkunftsländern, die die Menschen auf die lebensgefährliche Reise treibt, nicht der Unterschied zwischen einem Landkreis hier mit oder ohne Arbeitserlaubnis!

Deshalb nochmals:

Beenden Sie die restriktive Arbeitsverbots-Praxis!

Als der Landkreis Unterstützung brauchte waren die Bürger bereit zu helfen. Jetzt verstehen viele die aktuellen Entscheidungen und Verbotsschreiben aus Ihrem Hause nicht mehr.

Arbeiten Sie mit uns und nicht gegen uns!

Geben Sie den Betroffenen die Möglichkeit zu sinnvoller Arbeit, die Integration fördert und Konflikte vermeiden hilft, die durch sinnentleerte tote Wartezeit befördert werden! Geben Sie den Arbeitgebern die dringend benötigten Arbeitskräfte! Entlasten Sie den Steuerzahler von den Unterhaltskosten nicht arbeitender Flüchtlinge!

Die Koordinatoren der Asylhelferkreise im Landkreis Fürstenfeldbruck