Zum Nichtstun gezwungen

Sie möchten arbeiten, doch weil ihr weiterer Aufenthalt in Deutschland ungewiss ist, dürfen sich (von links) Nelson, Rebecca, Benga und Faith nicht um einen Job in einer Firma bewerben. (Foto: Carmen Voxbrunner)

Benga, Faith, Rebecca und Nelson sind aus Afrika geflohen. Obwohl sie bereits in Betrieben mitgeholfen haben, lehnt das Landratsamt ihre weitere Beschäftigung ab. Das können die jungen Flüchtlinge, die Eichenauer Asylhelfer und zwei Unternehmerinnen nicht verstehen

Von Erich C. Setzwein, Eichenau

Quelle Beitrag und Fotografie:

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/fuerstenfeldbruck/arbeitserlaubnis-verweigert-zum-nichtstun-gezwungen-1.3587750

Es ist Benga, der Sabine Wimmer und Beate Schönleben verbindet. Auch wenn sie sich an diesem Abend in Eichenau zum ersten Mal begegnen, so haben sie zuvor schon über sich gehört – von Benga, ihrem Mitarbeiter. Ex-Mitarbeiter jetzt, denn der kräftige Mann aus Nigeria, der als Flüchtling nach Deutschland gekommen ist, darf weder bei der Gröbenzeller Installationsfirma Wimmer noch in der Bäckerei Schönleben in Puchheim weiterarbeiten. Das Landratsamt hat ihm eine weitere, sechsmonatige Arbeitserlaubnis verweigert.

Die Asylhelfer von Eichenau, wo vier Geflüchtete ohne Arbeitserlaubnis leben, wollen helfen, vermitteln, haben die Arbeitgeber von Benga eingeladen, um zu beraten. Sie wissen auch nicht recht, wie es weiter geht. Denn einerseits haben sie sich nach einem Gespräch mit Landrat Thomas Karmasin (CSU) darauf verlassen, dass Flüchtlinge mit einem abgelehnten Asylantrag oder die sogenannten Geduldeten weiter arbeiten können. Dem steht andererseits die restriktive Handhabung in Karmasins Behörde gegenüber, durch die nun schon 58 Geflüchtete, die vorher Arbeit hatten, zum Nichtstun verurteilt sind – bis sie ausreisen oder abgeschoben werden. Und so verbindet nun auch eine tiefe Enttäuschung die beiden Unternehmerinnen, die sich in Eichenau beim Asylhelferkreis zum ersten Mal begegnen.

Benga
Noch tiefer ist der Schmerz und die Wut bei dem Betroffenen selbst. Benga sagt, er fühle sich so nutzlos, seit er nicht mehr arbeiten dürfe. Und er ist verzweifelt, weil er geglaubt habe, alles richtig gemacht zu haben.

Als Benga nach seiner Flucht aus Nigeria in die Eichenauer Asylunterkunft kam, wurde er sogleich von Mitgliedern des Asylhelferkreises betreut. Die vermittelten dem gelernten Installateur Ende 2015 einen Praktikumsplatz bei der Gröbenzeller Firma Wimmer. Benga kann sich auf Englisch verständigen, zeigt den Kollegen, dass er interessiert ist und dazulernt, wie Sabine Wimmer berichtet, und wird daraufhin als Helfer angestellt. Die Chefin füllt die umfangreichen Antragspapiere aus, ihr neuer Mitarbeiter bekommt eine sechsmonatige Erlaubnis und einen Arbeitsvertrag. Eine Verlängerung im vergangenen Jahr ist kein Problem, und Benga wird für den Handwerksbetrieb mit vier Mitarbeitern im Außendienst und zwei Verwaltungskräften unentbehrlich.

Gas, Wasser, Sanitär sind dem Nigerianer geläufig, was neu ist, ist der Heizungsbau. Sabine Wimmer sagt: „Er hat da viel gelernt als Hilfskraft.“ Benga sei voll integriert gewesen. Auch im Betrieb der Schönlebens in Puchheim. Dort übernahm Benga einen Putzjob als geringfügig Beschäftigter, den er nach seiner Arbeit bei den Wimmers stets ordentlich erledigt habe, sagt Beate Schönleben. Zwei Arbeitsplätze, die zuvor von keinem anderen, auch keinem Deutschen, nachgefragt wurden. Jetzt sind die Jobs wieder unbesetzt. „Wir halten sie Benga frei“, sagen seine Chefinnen übereinstimmend.

Der Nigerianer ist einer von vier Asylbewerbern aus Eichenau, die nicht mehr arbeiten oder eine Ausbildung machen dürfen. Laut Sabine Wimmer hat das Landratsamt die Absage damit begründet, dass der Nigerianer noch keinen Deutschkurs belegt habe. Mangelnder Integrationswille wird dem Mann unterstellt, der behauptet, er haben einen Kurs machen wollen, aber keinen Platz bekommen.

Hans Sautmann, Vorstandsmitglied und Sprecher des Asylhelferkreises Eichenau, sagt, dass das Landratsamt bislang nicht auf einem Deutsch-Zertifikat bestanden habe, wenn die Kommunikation am Arbeitsplatz funktioniert habe. Und wie die funktioniert habe, bekräftigt Sabine Wimmer. Bengas Asylantrag ist inzwischen abgelehnt worden.

Faith
An ihrem Deutsch kann es nicht liegen, dass es bei Faith nicht weitergeht. Die 21-Jährige lernt seit September vergangenen Jahres die Sprache, erst den obligatorischen Kurs A 1, jetzt hat sie B 2 abgeschlossen. Die junge Nigerianerin will Krankenschwester werden, besucht den Fachbereich Gesundheit der Berufsschule und hat in der Krankenschwester Steffi Uthe eine Mentorin gefunden.

Im September 2015 kam Faith über Italien, wo ihre Mutter lebt, nach München in der Hoffnung, nach zwölf Jahren Grund- und Hauptschule in Nigeria hier eine Ausbildung machen zu können. Doch diese Vorbildung wird ihr im Landkreis Fürstenfeldbruck zum Verhängnis, zum Ablehnungsgrund. Steffi Uthe kann so etwas nicht verstehen. Sie verweist auf den Pflegenotstand, dass sich niemand finden lässt, der Alte und Kranke pflegen will und auf den erkennbaren Integrationswillen ihres Schützlings. Der 21-Jährigen ist anzumerken, wie sie um ihre Fassung ringt, als sie von der Ablehnung erzählt, sie schluckt die Tränen hinunter, aber sie will kämpfen. Gegen die Entscheidung wird sie klagen.

Rebecca
Die Kurse A 1 und A 2 hat sie schon absolviert, jetzt ist Stufe B 1 dran. Deutsch lernt die 29 Jahre alte Rebecca aus Uganda in einem Kurs am Vormittag. Zwischen April und Dezember 2016 fährt sie nach dem Unterricht ins Restaurant Tambosi am Odeonsplatz, wo sie als Küchenhilfe angestellt ist. Bis spät in die Nacht ist sie in der Küche beschäftigt, fährt zurück in die Eichenauer Unterkunft. „Eine Dusche, ein wenig schlafen, dann wieder in den Deutschkurs.“ Das ist ihr Alltag, seit September 2015 ist Rebecca in Deutschland, lernen und arbeiten gehört dazu, aber ihr eigentliches Ziel ist es, im Gesundheitswesen eine Ausbildung zu machen. Im Krankenhaus oder in der Altenpflege.

Der Job im Tambosi ist zu Ende, als das Lokal im Dezember 2016 schließt. Doch herumsitzen und nichts tun, dass will sie nach eigenen Worten nicht. Die Arbeitsagentur vermittelt ihr eine Stelle als Zimmermädchen in einem Hotel in Unterföhring. Nicht gerade der nächste Weg, aber die Uganderin will ihn auf sich nehmen. Im Juni wird ihr Asylantrag abgelehnt, sie kann keinen Ausweis vorweisen. Das wird in der Amtssprache Verschleierung der Identität genannt.

Nelson
Uganda war ebenfalls die Heimat von Nelson, dem 28-jährigen Installateur, dessen Asylantrag abgelehnt wurde. Er darf nicht mehr weiterarbeiten. In Eichenau wohnend war er beim Versender Amazon in Augsburg beschäftigt. Als „Picker“ in der Nachtschicht, wie er berichtet. Das ist eine Tätigkeit, bei der der Mitarbeiter Anweisung bekommt, einen bestimmten Artikel aus einem bestimmten Regal schnell zu holen, um eine Bestellung zu vervollständigen. Er fühlte sich schon als „Teil der Gesellschaft“, weil er Steuer von seinem Gehalt bezahlte. Nelson hat das Arbeitsverhältnis von sich aus gekündigt, auf Druck, wie er sagt. Das empfindet er als großes Unrecht. Er will arbeiten, er will Geld verdienen, er will in dem Land bleiben, in das er geflüchtet ist und von dem er sich erhoffte, dass es ihn aufnimmt.

Doch ohne weitere Arbeitserlaubnis ist ihm dies nicht möglich. Jetzt spricht die Verzweiflung aus ihm.

Hans Sautmann sagt über die Entscheidungen im Landratsamt Fürstenfeldbruck: „Niemandem wird damit ein Gefallen getan.“ Auch Sabine Wimmer und ihrer Firma nicht. „Ich empfinde Ohnmacht“, sagt sie über ihre Erfahrungen mit der Kreisbehörde, „da komme ich mit meinem Menschenverstand nicht weiter.

Das empfindet auch Zoltan Jokay so, der sich um Nelson und Rebecca kümmert. Er kann nicht nachvollziehen, wie in den Kreisbehörden entschieden wird. Es gebe die Möglichkeit, sagt er und hält einen Bericht aus der Kabinettssitzung vom 23. Mai dieses Jahres hoch, dass auch abgelehnte Asylbewerber weiter eine Arbeitserlaubnis bekommen könnten. Er zitiert dazu Bayerns Innenminister Joachim Herrmann, der in dieser Kabinettssitzung auch klargestellt hatte, „dass auch Beschäftigungserlaubnisse für abgelehnte Asylbewerber bis zur Aufenthaltsbeendigung unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden können“. Dies, so wird Herrmann in dem öffentlich zugänglichen Papier zitiert, verhindere eine zwangsweise Untätigkeit der Betreffenden mit allen möglichen Folgeproblemen und nütze auch unseren heimischen Betrieben.