Caritas kritisiert Entwurf des bayerischen Integrationsgesetzes
Die Caritas in München und Oberbayern hat in einer Stellungnahme an die oberbayerischen Landtagsabgeordneten den Entwurf eines Bayerischen Integrationsgesetzes kritisiert. Bis zum 6. April hatten die Verbände die Möglichkeit, sich zu dem Gesetzentwurf zu äußern.
Das Integrationsgesetz fordere in erster Linie die Integration der Migranten, schließe aber eine Förderung nahezu aus. „Es hat einen Zwangscharakter und vermittelt den Eindruck, dass man von integrationsunwilligem Klientel ausgehe“, schreibt Norbert J. Huber, Geschäftsführer der Caritas-Zentren München Stadt/Land. Das Gesetz arbeite mit Pflichten, Sanktionen und einer Orientierung an der so genannten Leitkultur und beschränke sich zudem auf Bildung und Sprache.
Im Detail formuliert die Caritas vor allem in ihrer Kritik in den Bereichen Bildung, Bürgerschaftliches Engagement und Kosten. So fordert sie für den Bereich Bildung, dass der Zugang zu Sprachkursen vereinfacht werde und unabhängig vom Aufenthaltsstatus möglich sein müsse. Grundsätzlich müsse in Kindergärten und Horten mehr Personal zur Förderung und Bildung der Kinder zur Verfügung gestellt und finanziert werden. Die Erzieher müssten in ihrer interkulturellen und integrativen Kompetenz geschult werden. Die Übergangsklassen sollten nach Ansicht der Caritas im Integrationsgesetz verankert werden, denn nur so könne eine Chancengleichheit gewährleistet werden. Sie müssten auch flächendeckend und ausreichend angeboten werden. Im Bereich Bürgerschaftliches Engagement müsse ein entsprechender Artikel im Gesetz überhaupt erst aufgenommen werden. „Es ist ein Unding, dass Tausende von Ehrenamtlichen gerade für die Integration einen unschätzbaren Einsatz leisten und in dem Gesetz überhaupt nicht vorkommen“, sagt Huber. Auch die individuelle Beratung vor einem Einsatz, die Qualifizierung durch Schulungen und die Information zu Versicherung und Datenschutz müssten in das Gesetz aufgenommen werden. Es sei auch sicherzustellen, dass freiwilliges Engagement keine hauptberufliche Tätigkeit ersetzen dürfe. Auch die Einhaltung der rechtlichen Grundlagen, etwa bei Einsätzen mit Kindern und Jugendlichen, seien durch professionelle Begleitung und Koordination zwingend erforderlich. Die Übernahme der Kosten für die Integration dürfe nicht im Konjunktiv formuliert werden, sondern müsse verbindlich sein, fordert die Caritas. Die Migrations- und Asylsozialberatung könne nicht weiterhin eine freiwillige Leistung sein, sondern müsse von einer Regelfinanzierung abgelöst werden. Wichtig sei auch, dass das Haushaltsrecht so verändert werde, dass sich eine Komplementärfinanzierung auf die Finanzierung der Migrations- und Asylberatung aus Landesmitteln nicht zuschussschädlich auswirke. Um die Kosten für die Integration zu finanzieren schlägt die Caritas vor, dass sich die Bayerische Staatsregierung auf Bundesebene für eine Verwendung des Solidaritätszuschlags für die Flüchtlingshilfe stark macht. (ua)